Arbeitsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigung, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Kündigungsschutzprozesse

Ich berate und vertrete Mandaten aus dem

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbereich in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts

Von der Gestaltung arbeitsrechtlicher Verträge, über die Klärung rechtlicher Fragen rund um das Arbeitsverhältnis bis hin zur Durchführung arbeitsrechtlicher Gerichtsverfahren, wie z.B. Kündigungsschutzklagen, greife ich auf umfangreiche Erfahrung zurück.

Durch langjährige anwaltliche Beratungstätigkeit sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite, ist es mir möglich, potentielle Schritte der Gegenseite bereits im Vorwege zu erkennen und für meine Mandanten damit einen taktischen Vorsprung zu schaffen.

Diese taktische Überlegenheit führt nicht selten dazu, dass Konflikten durch entsprechende Maßnahmen vorgegriffen werden kann, was letztlich Zeit, Geld und Nerven der Mandanten schont.

Leistungen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber stehe ich im Arbeitsrecht insbesondere mit folgenden Leistungen zur Seite:

  • Beratung im Rahmen der Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere bei Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen
  • Rechtliche Beratung rund um das bestehende Arbeitsverhältnis, insbesondere Fragen der Abmahnung von Mitarbeitern
  • Beratung zu allen Fragen der Beendigung des Arbeits-verhältnisses, insbesondere der Kündigung von Mitarbeitern, Aufhebung- und Abwicklungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen
  • Bundesweite Prozessführung bei allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit

Leistungen für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer stehe ich im Arbeitsrecht insbesondere mit folgenden Leistungen zur Seite:
  • Rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen insbesondere zu Fragen der Befristung, Urlaub und Vergütung
  • Rechtliche Beratung rund um das bestehende Arbeitsverhältnis, insbesondere Unterstützung bei ersten problematischen Entwicklungen, wie Abmahnungen
  • Rechtliche Beratung und Vertretung zu allen Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei erhaltenen Kündigungen oder anstehenden Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen sowie Abfindungsverhandlungen
  • Bundesweite Prozessführung bei allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit, insbesondere Kündigungsschutzprozesse

Haben Sie Fragen?

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung